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Komma nach "zum Beispiel" und vor "um"

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Ansicht erweitern Die letzten Beiträge des Themas: Komma nach "zum Beispiel" und vor "um"

Re: Komma nach "zum Beispiel" und vor "um"

  • Zitat ch (=Gast)

von ch (=Gast) » 09.11.2022, 10:18

qwerty hat geschrieben: ↑
09.11.2022, 00:59
Hieße das dann im Umkehrschluss, dass die Erweiterung hier eben gerade nicht zum Teil der Infinitivgruppe geworden ist?
Mit Umkehrschlüssen sollte man wohl ebenso vorsichtig sein wie mit der Übertragung von Erläuterungen einer Regel auf eine andere (wo ich dir generell definitiv recht gebe). In diesem Fall, glaube ich, ist er nicht zulässig.

Was die Haltung des Duden speziell zur Konstellation "zum Beispiel(,) um" angeht: Googel doch mal Folgendes: "z. B. um" site:duden.de. :)
[quote=qwerty post_id=31399 time=1667951959 user_id=32]
Hieße das dann im Umkehrschluss, dass die Erweiterung hier eben gerade nicht zum Teil der Infinitivgruppe geworden ist? [/quote]
Mit Umkehrschlüssen sollte man wohl ebenso vorsichtig sein wie mit der Übertragung von Erläuterungen einer Regel auf eine andere (wo ich dir generell definitiv recht gebe). In diesem Fall, glaube ich, ist er nicht zulässig.

Was die Haltung des Duden speziell zur Konstellation "zum Beispiel(,) um" angeht: Googel doch mal Folgendes: [i]"z. B. um" site:duden.de[/i]. :)

Re: Komma nach "zum Beispiel" und vor "um"

  • Zitat qwerty

von qwerty » 09.11.2022, 00:59

"Das Kind rannte, ganz ohne auf den Verkehr zu achten, über die Straße."
In diesem Beispiel kann man das "ganz" jedoch nicht verschieben, ohne dass sich die Bedeutung verändert. Ganz ohne ist etwas anderes als ohne ganz.

Hieße das dann im Umkehrschluss, dass die Erweiterung hier eben gerade nicht zum Teil der Infinitivgruppe geworden ist? Dann könnte man die Kommas in diesem Fall z. B. durch Einschub rechtfertigen, und § 75 wäre tatsächlich gar nicht beteiligt.

:hm:

Damit wäre ich wieder bei meiner ursprünglichen Annahme, dass es sich im Eingangsbeispiel um ein Pflichtkomma handelt. Dass man "zum Beispiel" durch Verschiebung nach hinten bei identischer Bedeutung auch zum Bestandteil der Infinitivgruppe machen kann, muss ja nicht zwangsläufig heißen, dass eine Einleitung nicht auch isoliert vor der Gruppe stehen darf. Und laut § 75 I dürfte sie nicht nur, sondern müsste dann auch mit Komma getrennt werden.
[quote]"Das Kind rannte, ganz ohne auf den Verkehr zu achten, über die Straße."[/quote]

In diesem Beispiel kann man das "ganz" jedoch nicht verschieben, ohne dass sich die Bedeutung verändert. Ganz ohne ist etwas anderes als ohne ganz.

Hieße das dann im Umkehrschluss, dass die Erweiterung hier eben gerade nicht zum Teil der Infinitivgruppe geworden ist? Dann könnte man die Kommas in diesem Fall z. B. durch Einschub rechtfertigen, und § 75 wäre tatsächlich gar nicht beteiligt.

:hm:

Damit wäre ich wieder bei meiner ursprünglichen Annahme, dass es sich im Eingangsbeispiel um ein Pflichtkomma handelt. Dass man "zum Beispiel" durch Verschiebung nach hinten bei identischer Bedeutung auch zum Bestandteil der Infinitivgruppe machen kann, muss ja nicht zwangsläufig heißen, dass eine Einleitung nicht auch isoliert vor der Gruppe stehen darf. Und laut § 75 I dürfte sie nicht nur, sondern müsste dann auch mit Komma getrennt werden.

Re: Komma nach "zum Beispiel" und vor "um"

  • Zitat qwerty

von qwerty » 09.11.2022, 00:44

Wirklich interessant. Hätte nicht gedacht, dass sich eine scheinbar eindeutige Konstellation so auffächern lässt.
Gast hat geschrieben: ↑
07.11.2022, 16:46
In § 74 E1 heißt es ja: "Besteht die Einleitung eines Nebensatzes aus einem Einleitewort und weiteren Wörtern, ...", womit Fälle wie "aber wenn" oder "zwei Tage bevor" gemeint sind. Die "weiteren Wörter" können also auch vor dem Einleitewort stehen, ohne dass dieses seine Einleitefunktion verliert.
Generell habe ich ein wenig Bauchschmerzen, wenn zur Auslegung einer bestimmten Kommaregel Erläuterungen herangezogen werden, die aus einer anderen Regel stammen und dort in einem anderen Kontext stehen. Da würde ich die Übertragbarkeit erst mal grundsätzlich anzweifeln.
Eines der in der Regel genannten Beispiele ist etwa "Das Kind rannte, ohne auf den Verkehr zu achten, ..." - Erweitert man hier die Einleitung "ohne" um "ganz", verschiebt sich das Komma ebenfalls: "Das Kind rannte, ganz ohne auf den Verkehr zu achten, über die Straße."
Das ist allerdings ein stichhaltiger Punkt, der mich nachdenklich werden lässt. Nach meiner Argumentation dürften hier dann ebenfalls überhaupt keine Kommas stehen. Ob das im Sinne des Erfinders wäre, kann gerne bezweifelt werden.
Aracan hat geschrieben: ↑
08.11.2022, 08:49
Für mein Teil folge ich der Auslegung von Gast, dass das Komma hier optional ist. Denn "zum Beispiel" lässt sich bei unverändertem Sinn nach "um" schieben
Guter Hinweis, das untermauert diese Betrachtung ebenfalls. Ich hätte das im ersten Moment als andere Konstellation wahrgenommen, aber die Bedeutung verschiebt sich dadurch nicht ansatzweise.

Es bleibt also festzuhalten, dass wir es hier wohl tatsächlich mit einem optionalen (wenn auch empfehlenswerten) Komma zu tun haben, wenn man § 75 nicht wortwörtlich gelten lässt und § 74 miteinbezieht.
Wirklich interessant. Hätte nicht gedacht, dass sich eine scheinbar eindeutige Konstellation so auffächern lässt.

[quote=Gast post_id=31396 time=1667835980]
In § 74 E1 heißt es ja: "Besteht die Einleitung eines Nebensatzes aus einem Einleitewort und weiteren Wörtern, ...", womit Fälle wie "aber wenn" oder "zwei Tage bevor" gemeint sind. Die "weiteren Wörter" können also auch [i]vor[/i] dem Einleitewort stehen, ohne dass dieses seine Einleitefunktion verliert. [/quote]
Generell habe ich ein wenig Bauchschmerzen, wenn zur Auslegung einer bestimmten Kommaregel Erläuterungen herangezogen werden, die aus einer anderen Regel stammen und dort in einem anderen Kontext stehen. Da würde ich die Übertragbarkeit erst mal grundsätzlich anzweifeln.

[quote]Eines der in der Regel genannten Beispiele ist etwa "Das Kind rannte, ohne auf den Verkehr zu achten, ..." - Erweitert man hier die Einleitung "ohne" um "ganz", verschiebt sich das Komma ebenfalls: "Das Kind rannte, ganz ohne auf den Verkehr zu achten, über die Straße."[/quote]
Das ist allerdings ein stichhaltiger Punkt, der mich nachdenklich werden lässt. Nach meiner Argumentation dürften hier dann ebenfalls überhaupt keine Kommas stehen. Ob das im Sinne des Erfinders wäre, kann gerne bezweifelt werden.

[quote=Aracan post_id=31397 time=1667893778 user_id=418]
Für mein Teil folge ich der Auslegung von Gast, dass das Komma hier optional ist. Denn "zum Beispiel" lässt sich bei unverändertem Sinn nach "um" schieben[/quote]

Guter Hinweis, das untermauert diese Betrachtung ebenfalls. Ich hätte das im ersten Moment als andere Konstellation wahrgenommen, aber die Bedeutung verschiebt sich dadurch nicht ansatzweise.

Es bleibt also festzuhalten, dass wir es hier wohl tatsächlich mit einem optionalen (wenn auch empfehlenswerten) Komma zu tun haben, wenn man § 75 nicht wortwörtlich gelten lässt und § 74 miteinbezieht.

Re: Komma nach "zum Beispiel" und vor "um"

  • Zitat Aracan

von Aracan » 08.11.2022, 08:49

Sehr interessante Diskussion, die ich etwas spät entdeckt habe. Für mein Teil folge ich der Auslegung von Gast, dass das Komma hier optional ist. Denn "zum Beispiel" lässt sich bei unverändertem Sinn nach "um" schieben:
Meist wird Primärenergie nur einmal genutzt, um zum Beispiel Strom oder Wärme zu erzeugen.
Hier ist das Komma vor "um" jedenfalls Pflicht. Man könnte außerdem "zum Beispiel" in Kommata setzen:
Meist wird Primärenergie nur einmal genutzt, um, zum Beispiel, Strom oder Wärme zu erzeugen.
Daher scheint mir "zum Beispiel" sehr wohl Teil der Infinitivgruppe zu sein, auch wenn Duden an der einschlägigen Stelle keine Infinitivgruppen anführt.
Sehr interessante Diskussion, die ich etwas spät entdeckt habe. Für mein Teil folge ich der Auslegung von Gast, dass das Komma hier optional ist. Denn "zum Beispiel" lässt sich bei unverändertem Sinn nach "um" schieben:
[quote]Meist wird Primärenergie nur einmal genutzt, um zum Beispiel Strom oder Wärme zu erzeugen. [/quote]
Hier ist das Komma vor "um" jedenfalls Pflicht. Man könnte außerdem "zum Beispiel" in Kommata setzen:
[quote]Meist wird Primärenergie nur einmal genutzt, um, zum Beispiel, Strom oder Wärme zu erzeugen. [/quote]
Daher scheint mir "zum Beispiel" sehr wohl Teil der Infinitivgruppe zu sein, auch wenn Duden an der einschlägigen Stelle keine Infinitivgruppen anführt.

Re: Komma nach "zum Beispiel" und vor "um"

  • Zitat Gast

von Gast » 07.11.2022, 16:46

qwerty hat geschrieben: ↑
05.11.2022, 22:57
Soll die Einleitung zum Bestandteil der Infinitivgruppe werden (und das wäre sie, wenn man das Komma zu diesem Zweck entsprechend verschiebt), dann ist die Konsequenz, dass die Gruppe eben nicht mehr (wie im Beispiel) mit "um" eingeleitet ist.
Das sehe ich nicht so. In § 74 E1 heißt es ja: "Besteht die Einleitung eines Nebensatzes aus einem Einleitewort und weiteren Wörtern, ...", womit Fälle wie "aber wenn" oder "zwei Tage bevor" gemeint sind. Die "weiteren Wörter" können also auch vor dem Einleitewort stehen, ohne dass dieses seine Einleitefunktion verliert. In die gleiche Richtung deutet ein Artikel auf der Duden-Webseite in der Rubrik "Sprachwissen" zum Thema "Komma bei mehrteiligen Nebensatzeinleitungen" (Verlinkung hier leider nicht möglich), in dem es ganz ähnlich heißt: "Wir zeigen Ihnen, was bei der Kommasetzung zu beachten ist, wenn die den Nebensatz einleitende Konjunktion durch weitere Wörter ergänzt wird." Auch hier stehen die ergänzenden Wörter vor dem Einleitungswort ("erstens weil", "sondern dass", "vor allem(,) weil" u. a.).
Ich denke daher, die Vorschaltung von "zum Beispiel" würde an der Einleitung durch "um" nichts ändern.

Zudem kommt man umgekehrt auch in Schwierigkeiten, wenn man die Regel aus § 75 konsequent dahin auslegt, dass das Komma unmittelbar vor dem Einleitewort der Infinitivgruppe gesetzt werden müsse. Eines der in der Regel genannten Beispiele ist etwa "Das Kind rannte, ohne auf den Verkehr zu achten, ..." - Erweitert man hier die Einleitung "ohne" um "ganz", verschiebt sich das Komma ebenfalls: "Das Kind rannte, ganz ohne auf den Verkehr zu achten, über die Straße."

Selbstverständlich sind das alles nur Indizien, wie in so vielen Fällen, in denen die offiziellen Regeln einen bestimmten Fall nicht klar abdecken. Mag also sein, dass du am Ende für den vorliegenden Fall dennoch recht hast. Ich sehe das anders.
[quote=qwerty post_id=31395 time=1667685466 user_id=32]
Soll die Einleitung zum Bestandteil der Infinitivgruppe werden (und das wäre sie, wenn man das Komma zu diesem Zweck entsprechend verschiebt), dann ist die Konsequenz, dass die Gruppe eben nicht mehr (wie im Beispiel) mit "um" eingeleitet ist. [/quote]

Das sehe ich nicht so. In § 74 E1 heißt es ja: "Besteht die Einleitung eines Nebensatzes aus einem Einleitewort und weiteren Wörtern, ...", womit Fälle wie "aber wenn" oder "zwei Tage bevor" gemeint sind. Die "weiteren Wörter" können also auch [i]vor[/i] dem Einleitewort stehen, ohne dass dieses seine Einleitefunktion verliert. In die gleiche Richtung deutet ein Artikel auf der Duden-Webseite in der Rubrik "Sprachwissen" zum Thema "Komma bei mehrteiligen Nebensatzeinleitungen" (Verlinkung hier leider nicht möglich), in dem es ganz ähnlich heißt: "Wir zeigen Ihnen, was bei der Kommasetzung zu beachten ist, wenn die den Nebensatz einleitende Konjunktion durch weitere Wörter ergänzt wird." Auch hier stehen die ergänzenden Wörter vor dem Einleitungswort ("erstens weil", "sondern dass", "vor allem(,) weil" u. a.).
Ich denke daher, die Vorschaltung von "zum Beispiel" würde an der Einleitung durch "um" nichts ändern.

Zudem kommt man umgekehrt auch in Schwierigkeiten, wenn man die Regel aus § 75 konsequent dahin auslegt, dass das Komma unmittelbar vor dem Einleitewort der Infinitivgruppe gesetzt werden müsse. Eines der in der Regel genannten Beispiele ist etwa "Das Kind rannte, ohne auf den Verkehr zu achten, ..." - Erweitert man hier die Einleitung "ohne" um "ganz", verschiebt sich das Komma ebenfalls: "Das Kind rannte, ganz ohne auf den Verkehr zu achten, über die Straße."

Selbstverständlich sind das alles nur Indizien, wie in so vielen Fällen, in denen die offiziellen Regeln einen bestimmten Fall nicht klar abdecken. Mag also sein, dass du am Ende für den vorliegenden Fall dennoch recht hast. Ich sehe das anders.

Re: Komma nach "zum Beispiel" und vor "um"

  • Zitat qwerty

von qwerty » 05.11.2022, 22:57

Hm, ich würde andersrum eher die erweiterte Einleitung "zum Beispiel(,) um" als speziellen Fall der Einleitung mit "um" sehen, aber das liegt wohl im Auge des Betrachters. Entscheidend ist, dass die Regel in § 75 zwar besagt, dass eine mit "um" eingeleitete Infinitivgruppe immer mit Komma abgegrenzt wird, aber nicht, dass das Komma unmittelbar vor dem "um" stehen muss. Die beiden Regeln schließen sich also nicht aus.
Interessante Auslegung. Wenn man sie konsequent weiterdenkt, endet man damit aber bei einem systematischen Problem: Soll die Einleitung zum Bestandteil der Infinitivgruppe werden (und das wäre sie, wenn man das Komma zu diesem Zweck entsprechend verschiebt), dann ist die Konsequenz, dass die Gruppe eben nicht mehr (wie im Beispiel) mit "um" eingeleitet ist.

Damit wäre § 75 (1) hinfällig, so dass man dann § 75 E2 heranziehen könnte. Das würde wiederum bedeuten, dass im gesamten Beispiel gar kein Komma mehr gesetzt werden müsste ("Meist wird Primärenergie nur einmal genutzt zum Beispiel um Strom oder Wärme zu erzeugen"). Das führt die Kommaregeln ad absurdum. Die beiden Paragraphen lassen sich deshalb so nicht kombinieren.
Der Dudenband "Sprachliche Zweifelsfälle" führt unter dem Stichwort "zum Beispiel" übrigens folgende Beispielsätze an:
"Ich habe den Sänger schon gehört, z. B., als er den Figaro sang (als einheitliche Fügung ohne Komma: ..., z. B. als er den Figaro sang. Manches stört mich an ihm, z. B.[,] dass er schlechte Manieren hat und seine laute Stimme."
Es wird kein Zufall sein, dass in diesen Beispielen keine Infinitivgruppe auftaucht.
Pflicht ist das Komma also nicht, auch wenn es der Zweifelsfall-Duden als die "gewöhnliche" Variante bezeichnet (ebd.).
Ich muss bei der Einschätzung bleiben, dass es sich hier um ein Pflichtkomma handelt. Mit gewöhnlichen Varianten hat das nichts zu tun, bei diesem Spezialfall ist die Kommaregel in ihrer Systematik eindeutig.
[quote]Hm, ich würde andersrum eher die erweiterte Einleitung "zum Beispiel(,) um" als speziellen Fall der Einleitung mit "um" sehen, aber das liegt wohl im Auge des Betrachters. Entscheidend ist, dass die Regel in § 75 zwar besagt, dass eine mit "um" eingeleitete Infinitivgruppe immer mit Komma abgegrenzt wird, aber nicht, dass das Komma unmittelbar vor dem "um" stehen muss. Die beiden Regeln schließen sich also nicht aus.[/quote]

Interessante Auslegung. Wenn man sie konsequent weiterdenkt, endet man damit aber bei einem systematischen Problem: Soll die Einleitung zum Bestandteil der Infinitivgruppe werden (und das wäre sie, wenn man das Komma zu diesem Zweck entsprechend verschiebt), dann ist die Konsequenz, dass die Gruppe eben nicht mehr (wie im Beispiel) mit "um" eingeleitet ist.

Damit wäre § 75 (1) hinfällig, so dass man dann § 75 E2 heranziehen könnte. Das würde wiederum bedeuten, dass im gesamten Beispiel gar kein Komma mehr gesetzt werden müsste ("Meist wird Primärenergie nur einmal genutzt zum Beispiel um Strom oder Wärme zu erzeugen"). Das führt die Kommaregeln ad absurdum. Die beiden Paragraphen lassen sich deshalb so nicht kombinieren.

[quote]Der Dudenband "Sprachliche Zweifelsfälle" führt unter dem Stichwort "zum Beispiel" übrigens folgende Beispielsätze an:
"[i]Ich habe den Sänger schon gehört, z. B., als er den Figaro sang[/i] (als einheitliche Fügung ohne Komma: [i]..., z. B. als er den Figaro sang. Manches stört mich an ihm, z. B.[,] dass er schlechte Manieren hat und seine laute Stimme.[/i]"[/quote]

Es wird kein Zufall sein, dass in diesen Beispielen keine Infinitivgruppe auftaucht.

[quote]Pflicht ist das Komma also nicht, auch wenn es der Zweifelsfall-Duden als die "gewöhnliche" Variante bezeichnet (ebd.).
[/quote]
Ich muss bei der Einschätzung bleiben, dass es sich hier um ein Pflichtkomma handelt. Mit gewöhnlichen Varianten hat das nichts zu tun, bei diesem Spezialfall ist die Kommaregel in ihrer Systematik eindeutig.

Re: Komma nach "zum Beispiel" und vor "um"

  • Zitat Gast

von Gast » 03.11.2022, 22:42

qwerty hat geschrieben: ↑
03.11.2022, 12:29
§ 74 E1 beschreibt die allgemeine Regel, aber § 75 Absatz 1 ist spezieller. Das Komma ist Pflicht.
Hm, ich würde andersrum eher die erweiterte Einleitung "zum Beispiel(,) um" als speziellen Fall der Einleitung mit "um" sehen, aber das liegt wohl im Auge des Betrachters. Entscheidend ist, dass die Regel in § 75 zwar besagt, dass eine mit "um" eingeleitete Infinitivgruppe immer mit Komma abgegrenzt wird, aber nicht, dass das Komma unmittelbar vor dem "um" stehen muss. Die beiden Regeln schließen sich also nicht aus.

Der Dudenband "Sprachliche Zweifelsfälle" führt unter dem Stichwort "zum Beispiel" übrigens folgende Beispielsätze an:
"Ich habe den Sänger schon gehört, z. B., als er den Figaro sang (als einheitliche Fügung ohne Komma: ..., z. B. als er den Figaro sang. Manches stört mich an ihm, z. B.[,] dass er schlechte Manieren hat und seine laute Stimme."

Pflicht ist das Komma also nicht, auch wenn es der Zweifelsfall-Duden als die "gewöhnliche" Variante bezeichnet (ebd.).
[quote=qwerty post_id=31393 time=1667474968 user_id=32]
§ 74 E1 beschreibt die allgemeine Regel, aber § 75 Absatz 1 ist spezieller. Das Komma ist Pflicht.
[/quote]

Hm, ich würde andersrum eher die erweiterte Einleitung "zum Beispiel(,) um" als speziellen Fall der Einleitung mit "um" sehen, aber das liegt wohl im Auge des Betrachters. Entscheidend ist, dass die Regel in § 75 zwar besagt, dass eine mit "um" eingeleitete Infinitivgruppe immer mit Komma abgegrenzt wird, aber nicht, dass das Komma unmittelbar vor dem "um" stehen muss. Die beiden Regeln schließen sich also nicht aus.

Der Dudenband "Sprachliche Zweifelsfälle" führt unter dem Stichwort "zum Beispiel" übrigens folgende Beispielsätze an:
"[i]Ich habe den Sänger schon gehört, z. B., als er den Figaro sang[/i] (als einheitliche Fügung ohne Komma: [i]..., z. B. als er den Figaro sang. Manches stört mich an ihm, z. B.[,] dass er schlechte Manieren hat und seine laute Stimme.[/i]"

Pflicht ist das Komma also nicht, auch wenn es der Zweifelsfall-Duden als die "gewöhnliche" Variante bezeichnet (ebd.).

Re: Komma nach "zum Beispiel" und vor "um"

  • Zitat qwerty

von qwerty » 03.11.2022, 12:29

Das Komma nach "zum Beispiel" kann gesetzt werden, muss aber nicht.
Vgl. §74, E1 des amtlichen Regelwerks
§ 74 E1 macht § 75 Absatz 1 nicht ungültig, im Gegenteil: § 74 E1 beschreibt die allgemeine Regel, aber § 75 Absatz 1 ist spezieller. Das Komma ist Pflicht.
[quote]
Das Komma nach "zum Beispiel" kann gesetzt werden, muss aber nicht.
Vgl. §74, E1 des amtlichen Regelwerks[/quote]
§ 74 E1 macht § 75 Absatz 1 nicht ungültig, im Gegenteil: [url=https://www.fehler-haft.de/wissen/deutsche-rechtschreibung.html#74]§ 74 E1[/url] beschreibt die allgemeine Regel, aber [url=https://www.fehler-haft.de/wissen/deutsche-rechtschreibung.html#75]§ 75 Absatz 1[/url] ist spezieller. Das Komma ist Pflicht.

Re: Komma nach "zum Beispiel" und vor "um"

  • Zitat Gast

von Gast » 02.11.2022, 13:21

Gast hat geschrieben: ↑
02.11.2022, 13:18
... zu erreichen unter grammis[PUNKT]ids[MINUS]mannheim[PUNKT]de[SLASH]rechtschreibung[SLASH]6201
:arrow: Oder natürlich einfach dem Link von qwerty oben folgen und dann ein Stückchen weiter nach oben scrollen.
[quote=Gast post_id=31388 time=1667391481]
... zu erreichen unter grammis[PUNKT]ids[MINUS]mannheim[PUNKT]de[SLASH]rechtschreibung[SLASH]6201
[/quote]
:arrow: Oder natürlich einfach dem Link von qwerty oben folgen und dann ein Stückchen weiter nach oben scrollen.

Re: Komma nach "zum Beispiel" und vor "um"

  • Zitat Gast

von Gast » 02.11.2022, 13:18

Das Komma nach "zum Beispiel" kann gesetzt werden, muss aber nicht.
Vgl. §74, E1 des amtlichen Regelwerks, zu erreichen unter grammis[PUNKT]ids[MINUS]mannheim[PUNKT]de[SLASH]rechtschreibung[SLASH]6201 (als nicht angemeldeter Nutzer kann ich hier keine funktionierenden Links posten).
Das Komma nach "zum Beispiel" kann gesetzt werden, muss aber nicht.
Vgl. §74, E1 des amtlichen Regelwerks, zu erreichen unter grammis[PUNKT]ids[MINUS]mannheim[PUNKT]de[SLASH]rechtschreibung[SLASH]6201 (als nicht angemeldeter Nutzer kann ich hier keine funktionierenden Links posten).

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