Kontakt, Datenschutz Kontakt Status Datenschutz FAQ Preisliste Über uns Kunden-Login
Deutsches Lektorat
Deutsches Lektorat
  • Lektorat/Korrekturen
  • Wissen
  • Sprachberatung
  • Transkriptionen
  • Journal
Frage stellen ohne Anmeldung * Anmelden
Willkommen im Forum! Rechtschreibung, Zeichensetzung, Satzbau, Grammatik, Sprachkritik: hier kann jeder fragen und helfen – auch ohne Anmeldung. Einfach eine neue Frage stellen oder auf „antworten“ klicken und losschreiben! Für erweiterte Funktionen optional registrieren und Mitglied werden.
    • Foren-Übersicht
    • Erweiterte Suche
    • Suche
    • Gehe zu
      • Rechtschreibforum
      • Link- u. Lesezeichensammlung
      • Gefängnishof
      • Projekt Alternativer deutscher Firefox/Thunderbird

Fehlerhafte Eidesformel im Gesetz?

Antwort erstellen

Smileys
:D :) :( :hm: :panik: :knobel: :o :? 8) :lol: :x :P :oops: :cry: :evil: :roll: :wink: :!: :?: :idea: :arrow: :| :nurse: :mrgreen: :nachschlag: :zauber: :down: :haeh: :dead: :respekt: :staun: :skept:
Mehr Smileys anzeigen
Die letzten Beiträge des Themas
   
Datenschutzhinweis: Durch das Absenden wird die Nachricht und ggf. Ihr Benutzername dauerhaft in einer Datenbank gespeichert und veröffentlicht. In der Datenbank wird zudem die beim Zugriff verwendete IP-Adresse sowie der Zeitpunkt des Zugriffs gespeichert. Einen beliebigen Benutzernamen können Sie zur besseren Zuordnung Ihres Textes optional angeben; wenn Sie während des Schreibens angemeldet sind, wird der bei der Anmeldung gewählte Benutzername automatisch mitveröffentlicht.
Weitere Hinweise zum Datenschutz
  • Optionen

Ansicht erweitern Die letzten Beiträge des Themas: Fehlerhafte Eidesformel im Gesetz?

Re: Fehlerhafte Eidesformel im Gesetz?

  • Zitat Georg Würstle

von Georg Würstle » 12.04.2024, 14:53

So, dass ist jetzt die gleiche Satzkonstruktion.
Vielleicht solltest du erst einmal die Basics wiederholen, z. B. das/dass? :lol:
[quote]So, dass ist jetzt die gleiche Satzkonstruktion.[/quote]

Vielleicht solltest du erst einmal die Basics wiederholen, z. B. das/dass? :lol:

Re: Fehlerhafte Eidesformel im Gesetz?

  • Zitat Aracan

von Aracan » 12.04.2024, 10:26

Niemand käme hier auch nur auf die Idee,
Wie recht Sie haben.
Hat das eventuell etwas damit zu tun, dass man einer Pflanze schaden, ein Beet aber nicht ärgern kann und dass sprachliche Äußerungen nicht nur aus Grammatik, sondern auch aus Semantik bestehen? Ich hätte da noch ein Beispiel:

Ich verspreche, dass ich den Hund meiner Nachbarin füttern und alles tun werde, um sie zu unterstützen.

Ihrer Ansicht nach weist "sie" hier ins Leere. Meine Ansicht ist eine andere.
[quote]Niemand käme hier auch nur auf die Idee,[/quote]
Wie recht Sie haben.
Hat das eventuell etwas damit zu tun, dass man einer Pflanze schaden, ein Beet aber nicht ärgern kann und dass sprachliche Äußerungen nicht nur aus Grammatik, sondern auch aus Semantik bestehen? Ich hätte da noch ein Beispiel:

Ich verspreche, dass ich den Hund meiner Nachbarin füttern und alles tun werde, um sie zu unterstützen.

Ihrer Ansicht nach weist "sie" hier ins Leere. Meine Ansicht ist eine andere.

Re: Fehlerhafte Eidesformel im Gesetz?

  • Zitat Hobeln gegen rechts

von Hobeln gegen rechts » 11.04.2024, 10:51

Gusbacher hat geschrieben: ↑
11.04.2024, 10:01
Kann man Gesetzen bzw. dem Grundgesetz schaden? Wohl kaum. Man kann sie bzw. es nur beachten (oder auch nicht) und könnte in diesem Kontext daher nur dem Land schaden. Also ist die Eidesformel grammatikalisch völlig richtig.
Dieter
Das sehe ich ganz genauso. :respekt:
[quote=Gusbacher post_id=32628 time=1712822467]
Kann man Gesetzen bzw. dem Grundgesetz schaden? Wohl kaum. Man kann sie bzw. es nur beachten (oder auch nicht) und könnte in diesem Kontext daher nur dem Land schaden. Also ist die Eidesformel grammatikalisch völlig richtig.
Dieter
[/quote]

Das sehe ich ganz genauso. :respekt:

Re: Fehlerhafte Eidesformel im Gesetz?

  • Zitat Gusbacher

von Gusbacher » 11.04.2024, 10:01

Kann man Gesetzen bzw. dem Grundgesetz schaden? Wohl kaum. Man kann sie bzw. es nur beachten (oder auch nicht) und könnte in diesem Kontext daher nur dem Land schaden. Also ist die Eidesformel grammatikalisch völlig richtig.
Dieter
Kann man Gesetzen bzw. dem Grundgesetz schaden? Wohl kaum. Man kann sie bzw. es nur beachten (oder auch nicht) und könnte in diesem Kontext daher nur dem Land schaden. Also ist die Eidesformel grammatikalisch völlig richtig.
Dieter

Re: Fehlerhafte Eidesformel im Gesetz?

  • Zitat Pöter Fischer

von Pöter Fischer » 11.04.2024, 00:25

Tu das, Judas! :down:
Tu das, Judas! :down:

Re: Fehlerhafte Eidesformel im Gesetz?

  • Zitat Kuno See

von Kuno See » 10.04.2024, 19:26

Aracan hat geschrieben: ↑
10.04.2024, 16:49

Kann ich vollrohr: "Mir scheint, dass jemand das Lieblingsbeet meines Nachbarn umgepflügt hat, um ihn zu ärgern."
Ok, ich sehe ein, hier ist nicht mit fachlichen Antworten zu rechnen. Jetzt wird ein Finalsatz präsentiert, aber leider immer noch keine grammatikalische Regel.

"Ich erkläre, dass ich die Margerite der Nachbarin giessen und alles unerlassen werden, was ihr schaden kann."

So, dass ist jetzt die gleiche Satzkonstruktion. Niemand käme hier auch nur auf die Idee, dass sich das "schaden" auf die Nachbarin bezieht. Wenn es nun um den Kirschbaum geht, würde der Satz auch wieder unverständlich, weil das "ihr" ins Leere zeigt.

Gerade bei Aufzählungen, was ich alles tue und lasse, geht es um ein Ziel. Hier um das Grundgesetz und die Gesetze.

Im obigen Beispiel wird ein finaler Nebensatz gebildet, der den Grund für die Tätigkeit angibt, also eine andere Spielwiese.

Also werde ich wohl anderweitig recherchieren.
[quote=Aracan post_id=32624 time=1712760585 user_id=418]

Kann ich vollrohr: "Mir scheint, dass jemand das Lieblingsbeet meines Nachbarn umgepflügt hat, um ihn zu ärgern."
[/quote]

Ok, ich sehe ein, hier ist nicht mit fachlichen Antworten zu rechnen. Jetzt wird ein Finalsatz präsentiert, aber leider immer noch keine grammatikalische Regel.

"Ich erkläre, dass ich die Margerite der Nachbarin giessen und alles unerlassen werden, was ihr schaden kann."

So, dass ist jetzt die gleiche Satzkonstruktion. Niemand käme hier auch nur auf die Idee, dass sich das "schaden" auf die Nachbarin bezieht. Wenn es nun um den Kirschbaum geht, würde der Satz auch wieder unverständlich, weil das "ihr" ins Leere zeigt.

Gerade bei Aufzählungen, was ich alles tue und lasse, geht es um ein Ziel. Hier um das Grundgesetz und die Gesetze.

Im obigen Beispiel wird ein finaler Nebensatz gebildet, der den Grund für die Tätigkeit angibt, also eine andere Spielwiese.

Also werde ich wohl anderweitig recherchieren.

Re: Fehlerhafte Eidesformel im Gesetz?

  • Zitat Aracan

von Aracan » 10.04.2024, 16:49

Die Bundesrepublik taucht in diesem Satz bislang nur als Genitivus Qualitatis auf, um die Gesetze näher zu erläutern oder einzuschränken. Daher kann ich mich darauf nicht als eigenständiges Objekt rückbeziehen. Die Objekte im ersten Satzglied sind "das Grundgesetz" und "die Gesetze".
Kann ich vollrohr: "Mir scheint, dass jemand das Lieblingsbeet meines Nachbarn umgepflügt hat, um ihn zu ärgern."
[quote]Die Bundesrepublik taucht in diesem Satz bislang nur als Genitivus Qualitatis auf, um die Gesetze näher zu erläutern oder einzuschränken. Daher kann ich mich darauf nicht als eigenständiges Objekt rückbeziehen. Die Objekte im ersten Satzglied sind "das Grundgesetz" und "die Gesetze".[/quote]

Kann ich vollrohr: "Mir scheint, dass jemand das Lieblingsbeet meines Nachbarn umgepflügt hat, um ihn zu ärgern."

Re: Fehlerhafte Eidesformel im Gesetz?

  • Zitat Aracan

von Aracan » 10.04.2024, 16:41

Kuno See hat geschrieben: ↑
10.04.2024, 15:25
Ich denke, dass ein Eindruck nicht reicht, sondern dass es eine grammatikalische Regel braucht, den eindeutigen Bezug herzustellen. Dies dürfte bei Texten von Gesetzesrang eine noch höhere Bedeutung haben.
Der Bezug ist eindeutig, weil "ihr", wie du in deinem Eröffnungspost so treffend festgestellt hast, nicht mit "Grundgesetz und Gesetzen" kongruiert, aber sehr wohl mit "Bundesrepublik".
[quote="Kuno See" post_id=32612 time=1712755523]
Ich denke, dass ein Eindruck nicht reicht, sondern dass es eine grammatikalische Regel braucht, den eindeutigen Bezug herzustellen. Dies dürfte bei Texten von Gesetzesrang eine noch höhere Bedeutung haben.
[/quote]

Der Bezug ist eindeutig, weil "ihr", wie du in deinem Eröffnungspost so treffend festgestellt hast, nicht mit "Grundgesetz und Gesetzen" kongruiert, aber sehr wohl mit "Bundesrepublik".

Re: Fehlerhafte Eidesformel im Gesetz?

  • Zitat Oli Verwelke

von Oli Verwelke » 10.04.2024, 16:10

Exakt. Die Weiblichkeit ist ja auch kaum zu bestreiten. Hast du die zwei dicken Euter gesehen?! :respekt:
Exakt. Die Weiblichkeit ist ja auch kaum zu bestreiten. Hast du die zwei dicken Euter gesehen?! :respekt:

Re: Fehlerhafte Eidesformel im Gesetz?

  • Zitat Gast

von Gast » 10.04.2024, 15:47

Oli Verwelke hat geschrieben: ↑
10.04.2024, 15:39
Aracan liegt vollkommen richtig. Der Satz mag stilistisch zu kritisieren sein; grammatisch ist er in Ordnung. :respekt:
Ich bitte dann doch bitte um eine Erklärung, welche Regel hier greift? Einfach nur, weil Bundesrepublik Deutschland das einzig weibliche Wort im Satz ist?
[quote="Oli Verwelke" post_id=32613 time=1712756366]
Aracan liegt vollkommen richtig. Der Satz mag stilistisch zu kritisieren sein; grammatisch ist er in Ordnung. :respekt:
[/quote]

Ich bitte dann doch bitte um eine Erklärung, welche Regel hier greift? Einfach nur, weil Bundesrepublik Deutschland das einzig weibliche Wort im Satz ist?

Nach oben

  • Foren-Übersicht
  • Alle Zeiten sind UTC+02:00
  • Alle Cookies löschen
Sie können sich über neue Beiträge in diesem Forum per XML RSS informieren lassen.

Powered by phpBB © phpBB Limited
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de | "Green Smilies" von Michael Niedermayr
Fehler-Haft.de | Impressum | Datenschutz