von qwerty » 01.05.2025, 23:28
Das wird weniger mit der Sprache, sondern eher mit dem Zivilrecht zu tun haben. Das ist Fachsprache. Bei Rechnungen macht man das so: Wenn eine Frist erst ab dem Moment beginnen soll, wenn jemand eine Rechnung wirklich bekommen hat, dann kann man das so ausdrücken. Sonst wäre ja nicht klar, ob vielleicht schon der Zeitpunkt gemeint war, der zum Beispiel in der Rechnung selbst steht.
"Bis 30 Tage" wäre auch aber sehr holprig. "Bis in 30 Tagen" könnte man alternativ schreiben, aber das ist dann juristisch ungenau.
Das wird weniger mit der Sprache, sondern eher mit dem Zivilrecht zu tun haben. Das ist Fachsprache. Bei Rechnungen macht man das so: Wenn eine Frist erst ab dem Moment beginnen soll, wenn jemand eine Rechnung wirklich bekommen hat, dann kann man das so ausdrücken. Sonst wäre ja nicht klar, ob vielleicht schon der Zeitpunkt gemeint war, der zum Beispiel in der Rechnung selbst steht.
"Bis 30 Tage" wäre auch aber sehr holprig. "Bis in 30 Tagen" könnte man alternativ schreiben, aber das ist dann juristisch ungenau.