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Schlusspunkt nach in den Satz eingebetteter wörtlicher Rede, die selbst mit Anführungszeichen endet

Schreibwai...eisen: Texte in U-Haft. Wie schreibt man was und warum, Hilfe bei Formulierungsproblemen
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Gast
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Beitrag Verfasst: 21.06.2022, 12:45

Hallo,

ich hab mal eine Frage. Muss man hier noch den Schlusspunkt setzen?

Ihr entglitt ein lautes „O mein Gott!“.

Oder vielleicht doch: Ihr entglitt ein lautes "O mein Gott!"

Ich denke mal, der Punkt muss stehen, da ich nichts Gegenteiliges gefunden habe. Sieht nur irgendwie komisch aus. Obwohl, je länger ich es mir ansehe, desto besser finde ich eigentlich die Version mit dem Punkt.
Falls jemand mehr weiß, schon mal danke im Voraus.
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Aracan

hat mehr als 400 Beiträge geschrieben
Beiträge: 565
Registriert: 17.03.2017, 11:11
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Beitrag Verfasst: 21.06.2022, 16:34

§ 92 des Regelwerks besagt:
Beim Begleitsatz lässt man den Schlusspunkt weg, wenn der angeführte Satz oder ein Teil von ihm am Ende des Ganzsatzes steht.
Daher fällt der Schlusspunkt hier weg.
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Gast
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Beitrag Verfasst: 22.06.2022, 10:57

Aber fällt das denn unter diese Regel? Das ist hier ja keine richtige wörtliche Rede. Das Zitat ist ja in den Satzbau integriert, daher steht hier ja auch kein Doppelpunkt oder Komma vor dem Zitat. Ich habe gerade unter § 94 (2) ein Beispiel gefunden, das genau passt:

Mich nervt sein dauerndes „Ich kann nicht mehr!“.

Der Schlusspunkt steht hier.
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Aracan

hat mehr als 400 Beiträge geschrieben
Beiträge: 565
Registriert: 17.03.2017, 11:11
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Beitrag Verfasst: 22.06.2022, 11:14

Ich weiß weder, was du mit "keine richtige wörtliche Rede" meinst, noch verlangt § 92 ein Komma oder einen Doppelpunkt, um den Punkt weglassen zu dürfen. Ich sehe einen klaren Widerspruch zwischen § 92 und dem Beispielsatz in § 94. Nach dieser Logik müsste der Beispielsatz in § 92 zwei Punkte haben, was erfreulicherweise nicht der Fall ist:
„Komm bitte“, sagte er, „morgen pünktlich.“
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Gotthelf

hat mehr als 100 Beiträge geschrieben
Beiträge: 150
Registriert: 07.06.2018, 11:37
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Beitrag Verfasst: 22.06.2022, 17:33

Gast hat geschrieben: ↑
21.06.2022, 12:45
Hallo,

ich hab mal eine Frage. Muss man hier noch den Schlusspunkt setzen?

Ihr entglitt ein lautes „O mein Gott!“.

Oder vielleicht doch: Ihr entglitt ein lautes "O mein Gott!"

Ich denke mal, der Punkt muss stehen, da ich nichts Gegenteiliges gefunden habe. Sieht nur irgendwie komisch aus. Obwohl, je länger ich es mir ansehe, desto besser finde ich eigentlich die Version mit dem Punkt.
Falls jemand mehr weiß, schon mal danke im Voraus.
Ich glaube, der Punkt muss gesetzt werden, weil ich nichts Gegenteiliges gefunden habe. Für mich sieht das jedoch komisch aus. Aber, je länger ich den Satz ansehe, desto besser finde ich eigentlich die Version mit dem Punkt. Falls jemand mehr weiß, danke ich diesem im Voraus.
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Daniel Schneider

Anstaltsleitung
Beiträge: 682
Registriert: 22.09.2006, 21:05
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Beitrag Verfasst: 24.06.2022, 09:16

Es sieht tatsächlich oft ungewohnt aus, ist aber in dieser Konstellation korrekt. Man kann hier § 85 oder § 88 der Rechtschreibregeln analog anwenden. Im Zusammenspiel von § 92 und § 93 wird die Systematik ebenfalls deutlich. Eine Verdoppelung der Satzzeichen darf es nicht geben, aber wenn Ausrufezeichen oder Fragezeichen im Spiel sind (abweichend zum beinhaltenden Satz, der selbst keine Frage oder Aussage enthält), liegt gerade keine Verdoppelung vor, und dann lässt man den Schlusspunkt des restlichen Satzes nicht entfallen.

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Ihr entglitt ein lautes „O mein Gott!“. 
So ist es richtig, da das Ausrufezeichen nur bekräftigend für den Teil innnerhalb der Anführungszeichen wirken soll. Entfallen lassen müsste man ein Zeichen nur, wenn Punkt auf Punkt träfe, dann entfiele aber auch die erkennbare Betonung des angeführten Satzes:

Code: Alles auswählen

Ihr entglitt ein lautes „O mein Gott[.]“. 
Das Beispiel aus § 92, bei dem am Ende kein Satzzeichen steht („Komm bitte“, sagte er, „morgen pünktlich.“), ist hier nicht ganz passend, da dieses Beispiel bereits als wörtliche Rede beginnt, hier jedoch ist die wörtliche Rede eingeschoben. Ein Indiz dafür ist auch, dass in dieser Konstellation im Falle von zwei aufeinandertreffenenden Punkten derjenige innerhalb der Anführungszeichen entfallen würde, nicht der am Ende des Begleitsatzes.

Wenn sowohl Begleitsatz als auch angeführter Satz im Zeichen des Ausrufezeichens stehen sollen, kann es sogar zu einer „Verdoppelung“ der Ausrufezeichen kommen (in Wirklichkeit wird auch hier nicht verdoppelt, jedes erfüllt seine eigene Funktion):

Code: Alles auswählen

Ihr entglitt ein lautes „O mein Gott!“!
Bei
Ihr entglitt ein lautes „O mein Gott!“
würde dem Begleitsatz das abschließende Satzeichen fehlen, der angeführte Teil hinge „in der Luft“.
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