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Bis 30 Tage

Schreibwai...eisen: Texte in U-Haft. Wie schreibt man was und warum, Hilfe bei Formulierungsproblemen
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10 Beiträge • Seite 1 von 1
Yvonne
  • Neues Themazitieren

Beitrag Verfasst: 28.04.2025, 10:32

Warum schreibt man ,, Zahlbar bis 30 Tage nach Erhalt " und nicht ...bis 30 Tage?
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Coolian von Geyl
  • Neues Themazitieren

Beitrag Verfasst: 01.05.2025, 15:09

Ich verstehe deine Frage nicht, sorry! :hm:
Kannst du sie eventuell umformulieren?
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qwerty

hat mehr als 800 Beiträge geschrieben
Beiträge: 803
Registriert: 07.12.2008, 20:13
  • Neues Themazitieren

Beitrag Verfasst: 01.05.2025, 23:28

Das wird weniger mit der Sprache, sondern eher mit dem Zivilrecht zu tun haben. Das ist Fachsprache. Bei Rechnungen macht man das so: Wenn eine Frist erst ab dem Moment beginnen soll, wenn jemand eine Rechnung wirklich bekommen hat, dann kann man das so ausdrücken. Sonst wäre ja nicht klar, ob vielleicht schon der Zeitpunkt gemeint war, der zum Beispiel in der Rechnung selbst steht.

"Bis 30 Tage" wäre auch aber sehr holprig. "Bis in 30 Tagen" könnte man alternativ schreiben, aber das ist dann juristisch ungenau.
Liebe Grüße
Qwerty
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Justus Bländer
  • Neues Themazitieren

Beitrag Verfasst: 16.05.2025, 00:27

Hallo qwerty,

denkst du nicht, dass die Frage sehr unpräzise formuliert ist? Mit der Folge, dass man sie unmöglich sinnvoll beantworten kann? :cry:
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Luigi Parmesano
  • Neues Themazitieren

Beitrag Verfasst: 22.06.2026, 03:53

Justus Bländer hat geschrieben: ↑
16.05.2025, 00:27
Hallo qwerty,

denkst du nicht, dass die Frage sehr unpräzise formuliert ist? Mit der Folge, dass man sie unmöglich sinnvoll beantworten kann? :cry:
Ich muss dir da zustimmen, auch wenn ich nicht dieser qwerty bin.
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Quarcant
  • Neues Themazitieren

Beitrag Verfasst: 04.08.2026, 21:40

Auch ich seh das so. Fragen sollten möglichst präzise gestellt werden!
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Aracan

hat mehr als 400 Beiträge geschrieben
Beiträge: 588
Registriert: 17.03.2017, 11:11
  • Neues Themazitieren

Beitrag Verfasst: 06.08.2026, 09:53

Um die ursprüngliche Frage zu beantworten: weil sonst keine Frist gesetzt würde. "Bis 30 Tage" bezeichnet keinen Punkt auf dem Zeitstrahl, den wir alle in diesem Jammertal entlangwandeln. Das so zu schreiben wäre so, als würde man erklären, nach Berlin seien es 30 Kilometer, ohne einen Startpunkt festzulegen.
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Fritz G. Haym
  • Neues Themazitieren

Beitrag Verfasst: 10.08.2026, 15:50

Lieber Aracan,
bist du dir denn sicher, dass du die Frage richtig verstanden hast? :staun:
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Aracan

hat mehr als 400 Beiträge geschrieben
Beiträge: 588
Registriert: 17.03.2017, 11:11
  • Neues Themazitieren

Beitrag Verfasst: 13.08.2026, 15:50

"Bis 30 Tage nach Erhalt" legt fest, bis wann die die Zahlung einzulangen hat. "Bis 30 Tage" lässt offen, wann die Frist endet, weil der Anfang nicht definiert ist, nur die Dauer.
Das ist die einzige Frage, die ich dem ersten Posting entnehmen kann. Hast du eine weitere gefunden?
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Michael Stöhr-Gefühl
  • Neues Themazitieren

Beitrag Verfasst: 15.08.2026, 09:00

Mir jedenfalls stellt sich die Frage, weshalb die TE ihr Anliegen derart ungenau formuliert und dabei noch jegliche Höflichkeit vermissen lässt. So geht das einfach nicht, da habe ich - als passionierter Kaviarfreund - ein Stöhrgefühl. :(
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