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Fehlerhafte Eidesformel im Gesetz?

Schreibwai...eisen: Texte in U-Haft. Wie schreibt man was und warum, Hilfe bei Formulierungsproblemen
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Kuno See
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Beitrag Verfasst: 10.04.2024, 11:56

Hallo,

wir beschäftigen uns hier gerade mit dem Staatsangehörigkeitsgesetz zwecks Einbürgerung.
Dort ist sowohl in der derzeitigen als auch in der neuen Fassung, die ab 26.6.2024 gültig sein wird, in $16 die folgende Eidesformel zu lesen:
"Ich erkläre feierlich, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte."
Mein Deutschlehrer hätte mir das "ihr" im letzten Teilsatz rot angestrichen, denn es wird von einem sächlichen Singular (das Grundgesetz) und einem Plural (die Gesetze) gesprochen. Er hat auch die Meinung vertreten, dass in einem solchen Fall auch "ihre" unpassend ist, denn es wird sich sowohl auf einen Singular als auch Plural zurückbezogen. Seit dieser Zeit schreibe ich in solchen Fällen immer "diese".
Sollte jedoch damit die Bundesrepublik Deutschland gemeint sein, müsste diese anstelle des Wortes "ihr" explizit genannt sein.

Liege ich hier komplett falsch und kenne eine Regel nicht? Oder kennen unsere Parlamentarier, die auch in der aktuellen Änderung in §16 sowohl ein Wort im Satz vor dieser Formel ersetzt haben, als auch danach einen Satz eingefügt haben, unsere Grammatik nicht?

Werden hier neue Staatsbürger, die zuvor ihre Deutschkenntnisse belegen mussten, gezwungem, einen grammatikalisch falschen Eid zu leisten?
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Aracan

hat mehr als 400 Beiträge geschrieben
Beiträge: 564
Registriert: 17.03.2017, 11:11
  • Neues Themazitieren

Beitrag Verfasst: 10.04.2024, 14:03

"Ihre" kann keinesfalls passen, weil der Dativ Plural des Pronomens nicht "ihre" lautet, sondern "ihnen".
Ich habe allerdings den Eindruck, dass es hier nicht darum geht, ob jemand dem Grundgesetz und den Gesetzen der Bundesrepublik schadet, sondern der Bundesrepublik selbst, sodass "ihr" schon in Ordnung ist.
denn es wird sich sowohl auf einen Singular als auch Plural zurückbezogen.
Offenbar ist dein Deutschlehrer nicht mehr zu dem Hinweis gekommen, dass passive Reflexivkonstruktionen sinnlos sind, weil das Reflexivpronomen ins Leere weist. Ist hiermit nachgeholt.
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Kuno See
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Beitrag Verfasst: 10.04.2024, 15:25

Aracan hat geschrieben: ↑
10.04.2024, 14:03
[...]
Ich habe allerdings den Eindruck, dass es hier nicht darum geht, ob jemand dem Grundgesetz und den Gesetzen der Bundesrepublik schadet, sondern der Bundesrepublik selbst, sodass "ihr" schon in Ordnung ist.
[...]
Ich denke, dass ein Eindruck nicht reicht, sondern dass es eine grammatikalische Regel braucht, den eindeutigen Bezug herzustellen. Dies dürfte bei Texten von Gesetzesrang eine noch höhere Bedeutung haben.
Die Bundesrepublik taucht in diesem Satz bislang nur als Genitivus Qualitatis auf, um die Gesetze näher zu erläutern oder einzuschränken. Daher kann ich mich darauf nicht als eigenständiges Objekt rückbeziehen. Die Objekte im ersten Satzglied sind "das Grundgesetz" und "die Gesetze".
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Oli Verwelke
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Beitrag Verfasst: 10.04.2024, 15:39

Oder kennen unsere Parlamentarier, die auch in der aktuellen Änderung in §16 sowohl ein Wort im Satz vor dieser Formel ersetzt haben, als auch danach einen Satz eingefügt haben, unsere Grammatik nicht?

Das Komma vor als auch ist falsch.

gezwungem

gezwungen

Aracan liegt vollkommen richtig. Der Satz mag stilistisch zu kritisieren sein; grammatisch ist er in Ordnung. :respekt:
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Oli Verwelke
  • Neues Themazitieren

Beitrag Verfasst: 10.04.2024, 15:41

Die Objekte im ersten Satzglied sind "das Grundgesetz" und "die Gesetze".

An diesem Satz hingegen stimmt einiges nicht. :cry:
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Kuno See
  • Neues Themazitieren

Beitrag Verfasst: 10.04.2024, 15:43

Eine Formulierung, die aus meiner Sicht grammatikalisch korrekt wäre:
"Ich erkläre feierlich, dass ich die Bundesrepublik Deutschland mit ihrem Grundgesetz und allen weiteren Gesetzen achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte."

Hier ist der Rückbezug dann eindeutig, die weitere Aussage sollte deckungsgleich sein.
Kürzer wäre noch:
"Ich erkläre feierlich, dass ich die Bundesrepublik Deutschland mit ihren Gesetzen und dem Grundgesetz achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte."
Hier könnte jedoch der Einwand kommen, dass das Grundgesetz durch die zweite Stelle abgewertet wirken könnte.

Rein akademisch würde auch der kurze Satz reichen:
"Ich erkläre feierlich, dass ich die Bundesrepublik Deutschland mit ihre Gesetzen achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte."
Hier sehe ich den Einwand, dass die besondere Bedeutung des Grundgesetze, insbesondere der Verfassungsrang, verloren geht.
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Gast
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Beitrag Verfasst: 10.04.2024, 15:47

Oli Verwelke hat geschrieben: ↑
10.04.2024, 15:39
Aracan liegt vollkommen richtig. Der Satz mag stilistisch zu kritisieren sein; grammatisch ist er in Ordnung. :respekt:
Ich bitte dann doch bitte um eine Erklärung, welche Regel hier greift? Einfach nur, weil Bundesrepublik Deutschland das einzig weibliche Wort im Satz ist?
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Oli Verwelke
  • Neues Themazitieren

Beitrag Verfasst: 10.04.2024, 16:10

Exakt. Die Weiblichkeit ist ja auch kaum zu bestreiten. Hast du die zwei dicken Euter gesehen?! :respekt:
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Aracan

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Beiträge: 564
Registriert: 17.03.2017, 11:11
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Beitrag Verfasst: 10.04.2024, 16:41

Kuno See hat geschrieben: ↑
10.04.2024, 15:25
Ich denke, dass ein Eindruck nicht reicht, sondern dass es eine grammatikalische Regel braucht, den eindeutigen Bezug herzustellen. Dies dürfte bei Texten von Gesetzesrang eine noch höhere Bedeutung haben.
Der Bezug ist eindeutig, weil "ihr", wie du in deinem Eröffnungspost so treffend festgestellt hast, nicht mit "Grundgesetz und Gesetzen" kongruiert, aber sehr wohl mit "Bundesrepublik".
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Aracan

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Beitrag Verfasst: 10.04.2024, 16:49

Die Bundesrepublik taucht in diesem Satz bislang nur als Genitivus Qualitatis auf, um die Gesetze näher zu erläutern oder einzuschränken. Daher kann ich mich darauf nicht als eigenständiges Objekt rückbeziehen. Die Objekte im ersten Satzglied sind "das Grundgesetz" und "die Gesetze".
Kann ich vollrohr: "Mir scheint, dass jemand das Lieblingsbeet meines Nachbarn umgepflügt hat, um ihn zu ärgern."
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