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Teilsatz aus Vertrag

Schreibwai...eisen: Texte in U-Haft. Wie schreibt man was und warum, Hilfe bei Formulierungsproblemen
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Gast-M3
  • Neues Themazitieren

Beitrag Verfasst: 13.01.2025, 21:23

Guten Abend
Ist der folgende Satz korrekt ?

................ vereinbaren die Erben auf die beiliegenden Kontoauszüge vom ....... und vom .... über total ........ zuzüglich der bereits erhaltenen Vorbezüge abzustützen.

Oder fehlt da was ?
- ein Komma ?
- ist "abstützen" ein reflexives Verb ?

Vielen Dank für Eure Hilfe und schönen Abend.
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Dr. Roland Schafkopf
  • Neues Themazitieren

Beitrag Verfasst: 13.01.2025, 23:25

Ich bedaure. Man kann dir leider nicht helfen, solange du nicht weißt, wie man sinnvoll zitiert und welche Hintergrundinfos zum Verständnis unabdingbar sind ... :cry:
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Gast-M3
  • Neues Themazitieren

Beitrag Verfasst: 14.01.2025, 07:35

Den ersten Teil der Antwort habe ich erhalten.
Gerne erwarte ich noch den fehlenden netten Teil.
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Aracan

hat mehr als 400 Beiträge geschrieben
Beiträge: 564
Registriert: 17.03.2017, 11:11
  • Neues Themazitieren

Beitrag Verfasst: 14.01.2025, 09:13

Die Lieferung des netten Teils wird dadurch erschwert, dass du entgegen deiner Absichtserklärung keinen Satz zitiert hast, sondern Fetzen eines Satzes. Deshalb lässt sich nur schwer sagen, was da korrekt sei oder nicht. Anscheinend wird "abstützen" hier in einer sehr spezifischen vermögens- oder erbrechtlichen Bedeutung verwendet, die weder mir noch Duden geläufig ist. Ich habe keine Ahnung, ob dieses "abstützen" reflexiv ist oder nicht.
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Gast-M3
  • Neues Themazitieren

Beitrag Verfasst: 14.01.2025, 10:50

Guten Morgen

Danke an Aracan für den netten Hinweis im ersten Abschnitt und Danke für die mögliche Erklärung betreffend das Verb "abstützen".

Folgend der ganze Abschnitt und ich hoffe, dass das mit dem "Zitat" so korrekt ist.

Nach Bezahlung der offenen Rechnungen, Ausrichtung des Vermächtnisses an ......, Saldierung der einzelnen Konten und Übertrag auf das letzte verbliebene Konto vereinbaren die Erben auf die beiliegenden Kontoauszüge vom ...... und vom ...... über total ...... zuzüglich der bereits erhaltenen Vorbezüge abzustützen.
Ich meinte, es fehlen "ein Komma" und ein "sich". Habe jedoch keine Kenntnis, ob das Verb "abstützen" in diesem erbrechtlichen Text ein reflexives Verb ist.

Vielen Dank für die Hilfe.
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Gast
  • Neues Themazitieren

Beitrag Verfasst: 14.01.2025, 11:09

Da keine der Bedingungen in §75 des Regelwerks erfüllt ist, ist das Komma nach "Erben" optional. Ich würde es setzen, weil der Satzbau dann klarer wird. Es bleibt die Frage, ob "abstützen" reflexiv ist und vor allem, was es überhaupt bedeutet.
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Gast-M3
  • Neues Themazitieren

Beitrag Verfasst: 16.01.2025, 10:07

Ich habe abschliessend das Komma übernehmen, das Verb als nicht reflexives so stehen lassen.
Besten Dank für die Hilfe.
Wünsche allen einen angenehmen Tag :P
Gast-M3
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Gast-M3
  • Neues Themazitieren

Beitrag Verfasst: 25.01.2025, 11:10

DANKE
für das Löschen des nicht korrekten Beitrages des Benutzers "grüne Miesmuschel".
Ich hoffe, dass das Forumsmitglied zwischenzeitlich die Bedeutung meines Satzes verstanden hat.

DANKE
an alle Forumsmitglieder und Gäste, die sich bemühen, ihre Antworten respektvoll und korrekt rüberzubringen.
Es ist eine tolle Hilfe für alle, die etwas fehlerfrei schreiben möchten.
Unter anderem profitieren vor allem Jugendliche, Auszubildende, Menschen mit einer anderen Muttersprache, ältere Menschen etc.

Lasst es bitte so fortsetzen, dass sich diese Menschen weiterhin getrauen, hier zu schreiben und um Hilfe zu bitten.

DANKE
Gast-M3
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Ist Jette nie zart?
  • Neues Themazitieren

Beitrag Verfasst: 27.01.2025, 22:40

DANKE
für das Löschen des nicht korrekten Beitrages ...
Was war denn falsch? :nurse:
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Gast-M3
  • Neues Themazitieren

Beitrag Verfasst: 06.02.2025, 20:30

Da ich froh bin, dass die Antwort – ohne mein Zutun – gelöscht
wurde, möchte ich diese nicht nochmals erscheinen lassen.
Lieben Dank für’s Verständnis.

Als Fazit meinte die grüne Miesmuschel,
dass ich, bevor ich mich an rechtliche Texte wage, zuerst kleinere Brötchen backen und mit Kinderbüchern starten soll,
am besten mit solchen ohne Texte ….

PS:
Der Text wurde von einem Notar aufgesetzt. Als involvierte Partei durfte ich diesen gegenlesen.


Euch allen einen schönen Abend.
Gast-M3
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