Betrifft : Zeitangabe Zukunft oder Vergangenheit von : " weitergeleitet würde " im folgenden beschriebenen Textzusammenhang
Guten Abend,
Hier der Text :
Mein Mieter von meiner vermieteten Wohnng hat mir ein E-Mail am 11.01.2026 mit folgendem Inhalt geschrieben :
Ich hatte bereits im Juni 2025 bei der Hausverwaltung / Mietverwaltung eine Schadensmeldung wegen des defekten Gurts am Rollladen des Küchenfensters eingereicht.
Im Juli 2025 war der Fensterbauer X in der Wohnung. Da in den letzten Jahren dieser Gurt schon mehrfach ausgetauscht werden musste, wollte der Fensterbauer diesen nicht erneut tauschen sondern teilte mir mit, er werde der Mietverwaltung vorschlagen, das Problem grundlegend zu beheben und einen entsprechenden Kostenvoranschlag zu erstellen.
Seitens der Mietverwaltung erfuhr ich im November 2025, dass der Kostenvoranschlag an Sie WEITERGELEITET WÜRDE zwecks Genehmigung. Dieser Kostenvoranschlag liegt Ihnen offensichtlich vor. Ich selbst habe diesen nie gesehen und weiss auch nicht, was darin steht.
UM IN DIESEM TEXT : "WEITERGELEITET WÜRDE" BESSER ZU VERSTEHEN NOCH EIN PAAR INFORMATIONEN DAZU :
Die Mietverwaltung hat mir diesbezüglich im Dezember 2025 zwei E-Mails mit folgendem Inhalt geschrieben
1) E-Mail vom 15.12.2025 :
Der Rollladengurt in der Küche ist defekt. Da dieser in der Vergangenheit bereits mehrfach repariert wurde, war ein Fensterbauer vor Ort. Eine erneute Reparatur wird als nicht langfristig zielführend eingeschätzt, da der vorhandene Gurt nicht für das Gewicht des Rollladens ausgelegt ist. Der Fensterbauer empfiehlt daher eine Umrüstung auf einen Rollladen mit Funkmodul. Die Kosten belaufen sich auf ca. 2700 Euro.
Bitte geben Sie uns ein kurze Rückmeldung, wie wir in diesem Fall weiter vorgehen sollen. Eine Reparatur wäre zwar kostengünstiger, würde jedoch vorausschtlich nicht dauerhaft halten. Gerne holen wir auch weitere Vergleichsangebote für Sie ein.
2) E-Mail vom 18.12.2025 : Wir haben bisher aber nur ein Angebot vorliegen.
MEINE FRAGEN HIERZU :
S
In dem Satzteil im E-Mail meines Mieters : .....erfuhr ich im November 2025, dass der Kostenvoranschlag an Sie WEITERGELEITET WÜRDE zwecks Genehmigung.
1) WEITGERGELEITET WÜRDE : Was für eine Zeitform (Zukunft oder Vergangenheit ?)
2) Kann mir jemand einen oder zwei alternative Satzteile für genau diesen selben Satzteil nenne um besser den Zeitausdruck zu verstehen ?
3) Hätte demnach der Kostenvoranschlag noch im November 2025 an mich weitergeleitet werden sollen oder ist es zum Zeitpunkt des Schreibens von meinem Mieter von diesem Satzteil schon geschehen ?
HIER NOCH EINE ZUSATZINFORMATION :
Ich habe im Dezember 2025 kein Angebot erhalten.
Ich habe meinem Mieter auf sein E-Mail vom 11.01.2026 ein E-Mail mit folgendem Inhalt geschrieben : Bezüglich der Kosten für den Küchenfensterrollladengurtschaden habe ich nur einen Zirka Betrag per E-Mail am 15.12.25 von Seitens der Mietverwaltung mitgeteilt bekommen.
Meine FOLGEFRAGEN :
Nach den zeitlichen Formulierungen (Zeitformen) in den Mails :
a) von Seiten meines Mieters
b) von Seiten der Mietverwaltung
1) Wann genau hätte die Weiterleitung an mich des Kostenvoranschlages stattfinden müssen / sollen ?
2) Auf Grund der sprachlichen zeitlichen Formulierung (Zeitformen) von Seitens der Mieter + der Mietverwaltung :
nach diesen Formulierungen wann genau ist es geschehen (auch wenn es in Wahrheit nicht geschehen ist) ?
3) Was ist in diesem Mail von meinem Mieter vom 11.01.26 genau gemeint, die Zukunft oder die Vergangenheit ?
Ich bitte um Aufklärung und Erklärungen wenn es geht.
Vielen Dank im voraus. Mit freunlichen Grüssen.
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WEITERGELEITET WÜRDE (Zukunft oder Vergangenheit)
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Beate Schlüpper
Ich bitte um Aufklärung und Erklärungen wenn es geht.
Vielen Dank im voraus. Mit freunlichen Grüssen.
Ich bitte um Aufklärung und Erklärungen, wenn es geht.
Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen.
Vielen Dank im voraus. Mit freunlichen Grüssen.
Ich bitte um Aufklärung und Erklärungen, wenn es geht.
Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen.
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