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Zeiten in Sätzen

Schreibwai...eisen: Texte in U-Haft. Wie schreibt man was und warum, Hilfe bei Formulierungsproblemen
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5 Beiträge • Seite 1 von 1
Gast
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Beitrag Verfasst: 17.02.2026, 09:53

Guten Tag,

Bitte helfen Sie mir um die richtige Zeitbedeutung von : " WEITERGELEITET WÜRDE "
in der E-Mail Korrespondenz meines Mieters vom 11.01.26 zu wissen :

Ich habe aus den folgenden E-Mails folgende Sätze dafür herausgesucht :

1) E-Mail von meinem Mieter an mich am 11.01.2026 :
Seitens der Mietverwaltung erfuhr ich im November 2025, dass der Kostenvoranschlag an Sie WEITERGELEITET WÜRDE zwecks Genehmigung. Dieser Kostenvoranschlag liegt Ihnen offensichtlich vor. Ich selbst habe diesen nie gesehen und weiss auch nicht, was darin steht.

2) Ich habe meinem Mieter auf dieses E-Mail vom 11.01.26 am 11.01.26 geantwortet :
Bezüglich der Kosten für den Küchenfensterrollladengurtschaden habe ich nur einen Zirka Betrag per E-Mail am 15.12.25 von seitens der Mietverwaltung mitgeteilt bekommen.
Ich habe im Dezember 2025 kein Angebot erhalten.

3) E-Mail von der Mietverwaltung an mich am 15.12.2025 :
Der Fensterbauer empfiehlt eine Umrüstung auf einen Rollladen mit Funkmodul. Die Kosten belaufen sich auf zirka 2700 Euro.
Gerne holen wir auch weitere Vergleichsangebote für Sie ein.

4) E-Mail von der Mietverwaltung an mich am 18.12.2025 :
Wir haben bisher aber nur ein Angebot vorliegen.

MEINE FRAGEN HIERZU :

In dem E-Mail meines Mieters vom 11.01.26 : " WEITERGELEITET WÜRDE "
Was für eine Zeitform ? Zukunft oder Vergangenheit ?
1) Kann mir jemand einen oder zwei alternative Satzteile für genau diesen selben Satzteil
nennen um besser den Zeitausdruck zu verstehen ?
2) Hätte demnach der Kostenvoranschlag noch im November 2025 an mich weitergeleitet
werden sollen oder ist es zum Zeitpunkt an dem mein Mieter geschrieben hat nach der
Formulierung dieses Satzteiles von meinem Mieter schon geschehen ?

Auf Grund der sprachlichen zeitlichen Formulierung (Zeitformen) von :
a) von seiten meines Mieters
b) von seiten der Mietverwaltung

1) Wann genau hätte die Weiterleitung an mich des Kostenvoranschlags stattfinden
müssen/sollen ? 2) nach diesen Formulierungen in den E-Mails :
wann genau ist es geschehen (auch wenn es in der Wahrheit nicht geschehen ist) ?

Ich bitte um Erklärungen.

Vielen Dank im voraus. Mit freundlichen Grüssen.
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2DFake-News
  • Neues Themazitieren

Beitrag Verfasst: 17.02.2026, 21:01

Falls keine Zweifel an der Weiterleitung bestehen:

:arrow: Seitens der Mietverwaltung erfuhr ich im November 2025, dass der Kostenvoranschlag an Sie weitergeleitet wurde zwecks Genehmigung.

Falls eine inhaltliche Distanzierung ausgedrückt werden soll:

:arrow: Seitens der Mietverwaltung erfuhr ich im November 2025, dass der Kostenvoranschlag an Sie weitergeleitet worden sei zwecks Genehmigung.

Falls die Ausklammerung des Finaladverbials nicht unbedingt erforderlich erscheint:

:arrow: Seitens der Mietverwaltung erfuhr ich im November 2025, dass der Kostenvoranschlag an Sie zwecks Genehmigung weitergeleitet wurde.

Falls du dich entscheidest, das umgangssprachliche "zwecks" zu vermeiden:

:arrow: Seitens der Mietverwaltung erfuhr ich im November 2025, dass der Kostenvoranschlag an Sie zur Genehmigung weitergeleitet wurde.

Hilfreich? :nurse:
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Audi Reichenschreck
  • Neues Themazitieren

Beitrag Verfasst: 17.03.2026, 11:32

Sehr gut, das "zwecks" sollte wirklich besser vermieden werden! :respekt:
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Karsten Schädler
  • Neues Themazitieren

Beitrag Verfasst: 24.03.2026, 06:11

Hilfreich? :nurse:
Ja, sogar sehr hilfreich! Herzlichen Dank!

Apropos "Zeiten": Die Zeiten sind hart. Selbst Gynäkologen müssen Abstriche machen. :nurse:
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Timon Genius
  • Neues Themazitieren

Beitrag Verfasst: 09.04.2026, 18:17

Apropos "Zeiten": Die Zeiten sind hart. Selbst Gynäkologen müssen Abstriche machen.
Das raff ich nicht ... :hm:
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